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Wir sind ein modernes und dynamisch agierendes Steuerbüro mit Sitz in Recklinghausen und verstehen uns als kompetenter und vertrauensvoller Ansprechpartner in sämtlichen Steuerfragen. Die Zielgruppen für unser Leistungsangebot sind sowohl mittelständische Unternehmen sämtlicher Rechtsformen, Freiberufler sowie natürlich auch Privatpersonen wie Arbeitnehmer und Rentner sowie auch Vereine.
Der regionale Bezug zu unseren Mandanten ist nicht ausschließlich auf Recklinghausen beschränkt, sondern umfasst neben den anderen 9 Kreisstädten Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Datteln, Waltrop, Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck sowie Haltern am See auch die Städte Gelsenkirchen, Herne, Bochum und Dortmund.
Das Leistungsangebot der Kanzlei reicht von der laufenden Steuerberatung und der Steuergestaltung über die betriebswirtschaftliche Beratung bis hin zur Existenzgründerberatung sowie Nachfolgeberatung. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Steuerdeklaration sämtlicher Steuerarten kompetent, zuverlässig, steueroptimal und fristgemäß.
Das Berufsfeld des Berufsstandes der Steuerberater ist grundsätzlich betriebswirtschaftlich geprägt. Ein modern arbeitender Steuerberater kann sich nicht ausschließlich auf „Steuerrecht“ oder „Steuerlehre“ konzentrieren, sondern muss quasi „über den Tellerrand“ hinausschauen und weitere Teilgebiete der Betriebswirtschaftslehre (BWL) zumindest mitberücksichtigen, um den Unternehmenserfolg seiner Mandanten sicherzustellen.
Als Teilgebiete der BWL sind hier zu nennen die Investitions- und Finanzierungstheorie, das Unternehmensrecht, Planungsrechnung und Controlling sowie auch Teile des Marketing. Außerhalb des Steuerrechts bzw. der Steuerberatung ist jedoch die berufsrechtliche Grenze zur allg. Rechtsberatung konsequent zu beachten, da diese ausschließlich den juristischen Berufen vorbehalten ist.
Bei der korrekten Erfassung von laufenden Geschäftsvorfällen im Rahmen der Buchhaltung bzw. Finanzbuchführung ist es erforderlich diese professionell durchzuführen, um für den Jahresabschluss korrekte und stimmige Zahlen vorliegen zu haben. Diese Zahlen sind ja gerade die Grundlage für die weiteren Steuererklärungen im betrieblichen Bereich. Dies schließt natürlich auch eine aussagefähige Anlagenbuchführung bzw. ein ordentlich geführtes Anlageverzeichnis mit ein, deren Erstellung und Vorhaltung auch für Einnahme-Überschuss-Ermittler gem. § 4 Abs. 3 EStG zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
Neben den Steuergesetzen (insbesondere der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer), den Steuerrichtlinien, den Steuererlassen und Verordnungen sowie den immer neu erlassenen Urteilen der Finanzgerichte sind auch die handelsrechtlichen Gesetze sowie die Gesetze des Zivilrechts von entscheidender Bedeutung in der Praxis des Steuerberaters.
Dazu kommen immer komplexer werdende lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, die den Steuerberater im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung als kompetenten Ansprechpartner erforderlich werden lassen.
Da wir selbst auch Unternehmer sind, können wir uns in Ihren individuellen betriebswirtschaftlichen Beratungsbedarf sehr gut hineinversetzen. Wir möchten Ihnen auf jeden Fall wesentlich mehr bieten als die Hilfe bei der Steuererklärung.
Moderne Steuerberatung beinhaltet nicht nur optimale Lösungen oder wenigstens Hilfestellung in der Umsetzung der Lösungsmöglichkeiten der steuerrechtlichen Probleme. Vielmehr begleitet der Steuerberater den Mandanten vom ersten Beratungsgespräch über die Durchführung der übernommenen Aufträge bis hin zur nachträglichen Beratung bzw. als Ansprechpartner in allen Steuerfragen. Die "Steuerberatung" selbst ist also immer als eine Art "Gesamtpaket" zu verstehen, die auch begleitend zu anderen Aufgaben z.B. im Rahmen des Rechnungswesen zur Seite steht.
„Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub.“
(Thomas von Aquin, * um 1225, † 07.03.1274, ital. Philosoph und Theologe)
Dass die Aussage einen gewissen Wahrheitsgehalt aufweist, kann man gut aus der Definition des Begriffes „Steuern“ ableiten:
„Steuern sind öffentliche Abgaben, die ein Gemeinwesen kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und (anders als bei Gebühren und Beiträgen) ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereichs erhebt.“ (Quelle: Gablers Wirtschaftslexikon)