Die Frist zur Umrüstung für Kassen, die kein elektronisches Buchungs-Journal führen endete am 31.12.2016. Fortan dürften nur noch entsprechende Kassen im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebes benutzt werden. Jedoch wird die Verwendung der sog. "offenen Ladenkasse" von den neuen Vorschriften nicht berührt und darf weiterhin zum Einsatz kommen.
Die Finanzverwaltung sieht gerade bargeldintensive Betriebe als Risikopotential, nicht alle Bareinnahmen auch wirklich der Einkommensteuer zu unterwerfen. Somit wurden die Kassenaufzeichnungspflichten und die elektronische Auslesbarkeit eingeführt. Dies geht konform mit den sog. GoBD, also den "Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff".
Das elektronische Kassenjournal beinhaltet seit 26.11.2010 folgende Angaben, die gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben sind:
Diese Daten müssen zwingend 10 Jahre in elektronischer und auswertbarer Form aufbewahrt werden. Eine Datensicherung ergibt sich auch aus den GoBD. Daneben müssen die Bedienungsanleitungen, Programmieranleitungen und alle weiteren Anweisungen zur Programmierung der Kasse vorgehalten werden (vgl. dazu die Ausführungen bei den GoBD hinsichtlich der Verfahrensdokumentation).
Weitere, hinzukommende Anforderungen sind:
Einführung eines Zählprotokolls
Kassen sind damit geldmäßig zu führen, nicht nur rechnerisch. Viele Fehler könnten danach vermieden werden, wenn die Kasse täglich gezählt wird. Professionelle neue Kassen haben die Funktion des Zählprotokolls bereits im System integriert, d.h. ein Kontrollbericht mit einer sog. "Kassen-Ist-Abrechnung".
Kassenbericht
Das eigentliche Herzstück jeder Kassenführung. Bei den Registierkassen erstellt das System als sog. "Z-Protokoll" oder auch Transaktionsbericht genannt dieses Dokument.
Bei der offenen Registrierkasse ist dieser Tagesbestand retrograd zu ermitteln:
Endbestand lt. Zählprotokoll
./. Einlagen
+ Entnahmen
+ Ausgaben
./. Anfangsbestand
= Tageslosung lt. Zählung
Im Downloadbereich finden Sie eine Arbeitshilfe für diese retrograde Ermittlung.
Kassenbuch
Im Kassenbuch werden alle Geschäftsvorfälle chronologisch aufgezeichnet. Die Hauptspalten sind:
Das Kassenbuch ist täglich zu führen. Oftmals erstellt man dieses jedoch gerne am Monatsende, was allerdings eben-falls nicht GoBD-konform ist und auch sonst leicht zu Fehlbeständen führen kann.
Kassensturz
Der Kassensturz dient der Verhinderung von Betrug am Unternehmen. Auch die Finanzverwaltung bedient sich zu Kontrollzwecken dieser Methode.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an. Bitte sehen Sie sich in der Infothek dazu auch das Servicevideo zur ordnungsgemässen Kassenführung der DATEV e.G. an.