Der Übergang zwischen betriebswirtschaftlicher Beratung und der Steuerberatung an sich ist eigentlich eher fließend.
Die betriebswirtschaftliche Beratung ist kaum denkbar ohne auch auf steuerliche Aspekte einzugehen. Gründet man ein Unternehmen, sollte man sich neben den Rahmenbedingungen auch immer gleich Gedanken machen, welche steuerlichen Konsequenzen das haben kann, seine Unternehmung in der genannten Rechtsform zu betreiben. Das beginnt mit der Art der Gewinnermittlung über den Umfang der Steuerbelastung sowie u.a. auch den Steuerberatungskosten. Kann ein Kleinunternehmer seine Gewinnermittlung noch nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 3 EStG ermitteln (Einnahme-Überschuss-Rechnung) hat eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH Bilanzierungspflicht und ggfs. sogar Offenlegungspflicht beim Bundesanzeiger, die wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Unten sind ein paar wichtige Aspekte der betriebswirtschaftlichen Beratung dargestellt, gleichfalls sind dann dort immer auch steuerliche Überlegungen mit eingeschlossen:
Oberhalb dieses Textes sind im wesentlichen Aufgaben im Bereich der Gründungsplanung sowie begleitende Beratung im Rahmen der aktiven Unternehmenstätigkeit dargestellt. Diese betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Vorüberlegungen und begleitenden Überlegungen sind wichtig, um das Unternehmen "zum Laufen" zu bekommen.
Im Anschluss dessen ist es für den Unternehmer erforderlich, einen Entwicklungs- oder Zielprognoseplan zu erstellen. Ist dieser erst einmal richtig konkretisiert kann man das Rechnungswesen, dass ja bekanntlich vom Gesetzgeber verpflichtend ist, für die steuerliche Gewinnermittlung wunderbar als Kontrollinstrument gebrauchen um auf die erwirtschafteten Zahlen mit dem aufgestellten Plan zu vergleichen (sog. SOLL-IST-Analyse).
Dazu bedient man sich entsprechenden Bilanzkennziffern oder auch Umsatzkennziffern wie z.B. den Cash-Flow als Innenfinanzierungsvolumen der eigenen betrieblichen Tätigkeit. Darauf aufbauend kann man die Kapitalflussrechnung ermitteln, deren beide Seiten die Mittelherkunft durch Außenfinanzierung (Eigen- oder Fremdfinanzierung) oder Innenfinanzierung (Cash-Flow) zum einen sowie Mittelverwendung (z.B. für Investitionen) besteht.
Grundsätzlich sind dies immer wichtige Fragen, die ein Unternehmer im Auge hat, denn er möchte sein Unternehmen oder seine Praxis auch nach Ende seines Berufslebens "in guten Händen" wissen und/oder finanziell im Alter gut abgesichert sein. Fragen, bei denen Ihr Steuerberater für Sie als Ansprechpartner zur Seite stehen kann.
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