Ein umfangreicher und wichtiger Bereich im Berufsfeld der Steuerberater ist die kompetente und fachlich korrekte Abgabe von Steuererklärungen für sämtliche zu erklärenden und zu veranlagenden Steuerarten.
Oftmals ist für die abschließende Fertigstellung der jeweiligen Erklärung eine steuerliche Beratung des Mandanten erforderlich, um die steuerliche Zielsetzung bzw. die wirtschaftliche Situation in den Erklärungen richtig abzubilden. Somit wird deutlich, dass Steuerberatung und Steuerdeklaration eigentlich nicht nebeneinder sondern immer im Kontext zu sehen sind.
Wir haben uns auch nicht auf eine Branche oder ein Spezialgebiet und schon gar nicht auf eine Steuerart spezialisiert. Wir verstehen uns eher als "Generalist" statt als "Spezialist" für ein Teilgebiet. Wir bieten damit Beratung und Erklärungen in sämtlichen Bereichen des Steuerrechts.
Eine entsprechende Übersicht der Steuererklärungen finden Sie unten, bitte wählen Sie einfach Ihre konkrete Beratungssituation aus:
Als Privatperson hat man oft nur einmal im Jahr mit dem Finanzamt zu tun, nämlich dann, wenn die eigene Steuererklärung ansteht. Beauftragen Sie damit einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe, sind Sie nicht mehr an die Frist zum 31. Mai des Folgejahres gebunden. Die Steuerberater haben von berufs wegen eine Abgabefrist bis zum Ende des Jahres, also den 31. Dezember des Folgejahres.
Liegen jedoch auch Vermietungseinkünfte vor, die ggfs. auch umsatzsteuerpflichtig erzielt werden sind zudem auch für Privatpersonen die Umsatzsteuertermine relevant, in denen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen fristgemäß elektronisch abgegeben werden müssen. Wird der Abgabezeitraum statt "jährlich" oder "quartalsweise" auf "monatlich" festgesetzt, hat der Steuerpflichtige regelmäßigen Kontakt mit dem Finanzamt. Gerade als Privatperson wird dies schnell zur "lästigen Pflicht".
Ändern sich Lebensumstände, werden Vermögensgegenstände an Kinder übertragen, finden Mieterwechsel (Privatmietern zu gewerblichen Mietern), etc. können das steuerliche Konsequenzen auslösen, die wieder neu zu optimieren sind. Durch die ständig komplizierter werdende Steuergesetzgebung verliert man da schnell den Überblick.
Wir als Ihr Steuerberater helfen Ihnen gerne den Überblick zu behalten, Hilfe bei der Steuererklärung zu bieten und Ihre individuellen steuerlichen Belange optimal zu gestalten! Sprechen Sie uns an.
Als Unternehmer oder Freiberufler möchten Sie sich natürlich stets lieber um Ihr Kerngeschäft oder Ihre Facharbeit kümmern, als sich mit rechtlichen Zweifelsfragen, steuerlichen Themen und Vorschriften oder gar Gesetzesänderungen herumzuärgern. Dies übernimmt gerne alles im Gesamtpaket Ihr Steuerberater, der natürlich sämtliche handels- und steuerrechtlichen Besonderheiten Ihrer Unternehmung / Ihrer Freiberufler-Praxis kennt.
Man unterscheidet eine Reihe von Branchen, die hier nicht abschließend aufgeführt sind:
Für jede einzelne Branche sind Besonderheiten zu berücksichtigen, die in einem individuellen Beratungspaket für den Einzelfall zusammengestellt werden müssen.