Vereine

Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer

 

 

(aus den Bereichen Wohltätigkeit und Religion, Wissenschaft und Bildung, Kultur und Sport)


Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Hierunter fallen alle Vereine aus den Be­reichen Wohltätig­keit, Religion, Wissen­schaft, Kultur und Sport.

 

Bei der Vereins­besteuer­ung steht meist die Frage der Steuer­begünsti­gung im Rahmen der Gemein­nützigkeit im Vorder­grund. Diese gilt jeweils für mehrere Jahre und ist regelmäßig zu überprüfen. Gerne über­nehm­en wir diese Tätig­keit für Sie.

 

Man unter­scheidet im Verein die Be­reiche, ideeller Be­reich (Mitglieds­beiträge) und wirtschaft­lichen Betrieb und deren Gewinn­ermittl­ung. Sind die Voraus­setzung­en für die Gemein­nützig­keit nicht ge­geben, sind ggfs. folgende Steuer­erklärung­en für Vereine abzu­geben:

 

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Kapitalertragsteuererklärung bzw. Nichtveranlagungsantrag, sofern Gemeinnützigkeit gegeben ist.

 

Prüfung der Steuerbescheide

Abschließend gehört natürlich auch immer die Prüf­ung der er­gehenden Steuer­bescheide zu unseren Auf­gaben. Gerne übernehmen wir dies für Sie. Sollten sich Differenzen zu unseren opti­mierten Erklärung­en er­geben, gehen wir der Sache nach, damit Sie stets Ihr gutes Recht be­kommen.

 


Steuerkanzlei Wolko   ---   Garantiert gut beraten.