(aus den Bereichen Wohltätigkeit und Religion, Wissenschaft und Bildung, Kultur und Sport)
Hierunter fallen alle Vereine aus den Bereichen Wohltätigkeit, Religion, Wissenschaft, Kultur und Sport.
Bei der Vereinsbesteuerung steht meist die Frage der Steuerbegünstigung im Rahmen der Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Diese gilt jeweils für mehrere Jahre und ist regelmäßig zu überprüfen. Gerne übernehmen wir diese Tätigkeit für Sie.
Man unterscheidet im Verein die Bereiche, ideeller Bereich (Mitgliedsbeiträge) und wirtschaftlichen Betrieb und deren Gewinnermittlung. Sind die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nicht gegeben, sind ggfs. folgende Steuererklärungen für Vereine abzugeben:
Abschließend gehört natürlich auch immer die Prüfung der ergehenden Steuerbescheide zu unseren Aufgaben. Gerne übernehmen wir dies für Sie. Sollten sich Differenzen zu unseren optimierten Erklärungen ergeben, gehen wir der Sache nach, damit Sie stets Ihr gutes Recht bekommen.