Die Steuerkanzlei in Recklinghausen.

Garantiert gut beraten.

unverbindlich und kostenlos unter

0 23 61/ 9371-100


Wir sind ein modernes und dynamisch agierendes Steuerbüro mit Sitz in Recklinghausen und verstehen uns als kompetenter und vertrauensvoller Ansprechpartner in sämtlichen Steuer­fragen. Die Zielgruppen für unser Leistungsangebot sind sowohl mittel­ständische Unternehmen sämt­licher Rechtsformen, Freiberufler sowie natürlich auch Privatpersonen wie Arbeitnehmer und Rentner sowie auch Vereine.

 

Der regionale Bezug zu unseren Mandanten ist nicht ausschließlich auf Recklinghausen beschränkt, sondern umfasst neben den anderen 9 Kreisstädten Herten, Marl, Oer-Erken­schwick, Datteln, Waltrop, Castrop-­Rauxel, Dorsten, Gladbeck sowie Haltern am See auch die Städte Gelsen­kirchen, Herne, Bochum und Dort­mund.

 

Das Leistungsangebot der Kanzlei reicht von der laufenden Steuer­beratung und der Steuer­gestaltung über die betriebswirtschaftliche Berat­ung bis hin zur Existenz­gründer­beratung sowie Nachfolge­beratung. Selbst­verständlich über­nehmen wir auch die Steuer­deklaration sämtlicher Steuer­arten kompetent, zuverlässig, steuer­optimal und fristge­mäß.

Berufsfeld des Steuerberaters

Das Berufsfeld des Berufsstandes der Steuerberater ist grundsätzlich betriebs­wirt­schaftlich geprägt. Ein modern arbeitender Steuerberater kann sich nicht ausschließlich auf „Steuerrecht“ oder „Steuerlehre“ kon­zentrieren, sondern muss quasi „über den Tellerrand“ hinausschauen und weitere Teilgebiete der Betriebs­wirtschaftslehre (BWL) zumindest mitberücksichtigen, um den Unter­nehmens­erfolg seiner Mandanten sicherzustellen.

 

Als Teilgebiete der BWL sind hier zu nennen die Investitions- und Finanz­ierungs­theorie, das Unter­nehmens­recht, Planungs­rechnung und Con­troll­ing sowie auch Teile des Marketing. Außerhalb des Steuer­rechts bzw. der Steuerberatung ist jedoch die berufs­rechtliche Grenze zur allg. Rechts­beratung konsequent zu beachten, da diese ausschließlich den juristischen Berufen vorbehalten ist.

 

Bei der korrekten Erfassung von laufenden Geschäftsvorfällen im Rahmen der Buchhaltung bzw. Finanz­buchführung ist es erforderlich diese professionell durchzuführen, um für den Jahres­abschluss korrekte und stimmige Zahlen vorliegen zu haben. Diese Zahlen sind ja gerade die Grundlage für die weiteren Steuer­erklärungen im betrieblichen Bereich. Dies schließt natürlich auch eine aussagefähige Anlagenbuchführung bzw. ein ordentlich geführtes Anlage­verzeichnis mit ein, deren Erstellung und Vorhaltung auch für Einnahme-Überschuss-Ermittler gem. § 4 Abs. 3 EStG zwingend gesetzlich vorge­schrieben ist.

 

Neben den Steuergesetzen (ins­besondere der Einkommen­steuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbe­steuer und der Umsatz­steuer), den Steuer­richtlinien, den Steuer­erlassen und Verordnungen sowie den immer neu erlassenen Urteilen der Finanz­gerichte sind auch die handels­rechtlichen Gesetze sowie die Gesetze des Zivilrechts von ent­scheidender Bedeutung in der Praxis des Steuerberaters.

 

Dazu kommen immer komplexer werdende lohn­steuerliche und sozial­versicherungs­rechtliche Vorschriften, die den Steuerberater im Bereich der Lohn- und Gehalts­buchführung als kompetenten Ansprechpartner er­forder­lich werden lassen.

 

Da wir selbst auch Unternehmer sind, können wir uns in Ihren individuellen betriebs­wirtschaftlichen Beratungs­bedarf sehr gut hinein­versetzen. Wir möchten Ihnen auf jeden Fall wesentlich mehr bieten als die Hilfe bei der Steuererklärung.

Steuerberatung

Moderne Steuerberatung beinhaltet nicht nur optimale Lösungen oder wenigstens Hilfestellung in der Umsetzung der Lösungsmöglichkeiten der steuerrechtlichen Probleme. Viel­mehr begleitet der Steuerberater den Mandanten vom ersten Be­ratungs­gespräch über die Durch­führung der über­nommenen Aufträge bis hin zur nachträglichen Beratung bzw. als Ansprech­partner in allen Steuer­fragen. Die "Steuerberatung" selbst ist also immer als eine Art "Gesamtpaket" zu verstehen, die auch begleitend zu anderen Aufgaben z.B. im Rahmen des Rechnungswesen zur Seite steht.

steuern

„Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub.“

(Thomas von Aquin, * um 1225, † 07.03.1274, ital. Philosoph und Theo­loge)

 

Dass die Aussage einen gewissen Wahrheitsgehalt aufweist, kann man gut aus der Definition des Begriffes „Steuern“ ableiten:

 

„Steuern sind öffentliche Abgaben, die ein Gemeinwesen kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und (anders als bei Gebühren und Beiträgen) ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebiets­bereichs erhebt.“  (Quelle: Gablers Wirtschaftslexikon)

Ihre Vorteile der Steuerberatung

  • zeitliche Optimierung der Abläufe
  • fachliche Übernahme der Arbeiten
  • termingerechte Erledigung der Tätigkeiten
  • problemlose Abwicklung
  • kosten- und zeitoptimierte Ausführung der Buchführung
  • Übernahme der Korrespondenz mit dem Finanzamt
  • Ansprechpartner in allen steuerlichen Zweifelsfragen
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Steuerkanzlei Wolko   ---   Ihr Steuerberater in Recklinghausen.