Fragen, die sich wirklich stellen.

Ehrliche Antworten auf die Fragen, die unsere Mandanten am häufigsten haben. Kein Kleingedrucktes, keine Floskeln.

Privatpersonen

Für die meisten Arbeitnehmer besteht keine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer direkt ab, und damit ist die Steuerschuld grundsätzlich abgegolten.

Trotzdem lohnt sich die freiwillige Abgabe in den meisten Fällen. Wer Werbungskosten über 1.230 Euro (Stand 2025), haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen oder Sonderausgaben geltend machen kann, bekommt in der Regel Geld zurück. Der durchschnittliche Erstattungsbetrag liegt laut Statistischem Bundesamt über 1.000 Euro.

Pflicht besteht hingegen, wenn Sie neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte über 410 Euro erzielen, Steuerklasse III und V kombiniert werden, ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist oder Sie als Arbeitnehmer gleichzeitig Rentner sind und die Rente steuerpflichtig wird. In diesen Fällen kontaktieren Sie uns gerne frühzeitig.

Privatpersonen

Für Privatpersonen gilt keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht in dem Sinne, wie sie für Unternehmen besteht. Dennoch empfehlen wir, steuerrelevante Belege mindestens vier Jahre aufzubewahren, da das Finanzamt in diesem Zeitraum Bescheide ändern kann.

Bei Immobilien, Erbschaften oder Schenkungen sollten Unterlagen deutlich länger archiviert werden, teils für die gesamte Dauer des Besitzes und darüber hinaus. Grundbuchauszüge, Kaufverträge und Nachweise für Modernisierungen sind oft noch zehn oder zwanzig Jahre später relevant, etwa beim Verkauf oder für den Erben.

Digitale Kopien sind steuerlich anerkannt, solange sie lesbar und unverändert bleiben. Ein einfacher Scan mit dem Smartphone und Ablage in einem geordneten Cloud-Ordner ist praktisch und genügt den Anforderungen in den meisten Fällen.

Privatpersonen

Die wichtigsten Posten für Arbeitnehmer sind Werbungskosten: Fahrtkosten zur Arbeit (0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro), Arbeitsmittel, Fortbildungen, Gewerkschaftsbeiträge und ein Home-Office-Pauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro jährlich).

Sonderausgaben umfassen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Kirchensteuer, Spenden und unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsleistungen. Außergewöhnliche Belastungen wie hohe Krankheitskosten oder Pflegekosten für Angehörige können ebenfalls angerechnet werden, sobald sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskräfte, Gärtner oder Pflegedienste sind mit 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar (max. 4.000 Euro). Handwerkerrechnungen lassen sich mit 20 Prozent des Arbeitslohns (max. 1.200 Euro) anrechnen. Das Potenzial ist oft größer, als viele Mandanten vermuten.

Privatpersonen

Sind Sie bereits in Verzug, empfehlen wir nicht weiter zu warten. Ein ergangener Schätzbescheid entbindet z.B. nicht von der Abgabeverpflichtung der Steuererklärung. In einem persönlichen Gespräch prüfen wir gerne, ob eine Fristverlängerung noch beantragt werden kann.

Unternehmen

Das hängt von Rechtsform und Umsatz ab. Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende unter 800.000 Euro Jahresumsatz und 80.000 Euro Jahresgewinn können eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EUR nach § 4 Abs. 3 EStG) erstellen. Das ist erheblich schlanker als eine doppelte Buchführung.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sowie Kaufleute im Sinne des HGB sind zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Auch Einzelunternehmer, die die oben genannten Grenzen überschreiten, werden vom Finanzamt zur Bilanzierung aufgefordert.

Unabhängig von der Methode müssen alle Belege aufbewahrt werden: zehn Jahre für Buchungsbelege, Handelsbriefe sechs Jahre. Für Buchungsbelege wurde die Frist unter bestimmten Voraussetzungen auf acht Jahre verkürzt. Das ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, insbesondere wenn Corona-Hilfen abgerechnet worden sind. Sprechen Sie uns an, bevor Sie etwas vernichten.

Wir übernehmen die laufende Buchhaltung oder prüfen und ergänzen Ihre eigenen Aufzeichnungen, bevor wir sie beim Finanzamt einreichen.

Unternehmen

Unternehmer, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen (Vorjahresumsatz unter 25.000 Euro), müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen. Die Häufigkeit richtet sich nach der Zahllast des Vorjahres: unter 1.000 Euro jährlich reicht einmal jährlich, bis 9.000 Euro quartalsweise, darüber monatlich.

Die Voranmeldungen müssen jeweils bis zum 10. des Folgemonats elektronisch über ELSTER übermittelt werden. Wer eine Dauerfristverlagerung beantragt, erhält einen Monat mehr Zeit, muss dafür aber zu Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung leisten.

Hinzu kommt die Jährliche Umsatzsteuererklärung, die bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis 28. Februar des übernächsten Jahres) einzureichen ist. Wir kümmern uns um die termingerechte Einreichung und vergleichen die Voranmeldungssummen mit dem Jahresergebnis.

Unternehmen

Eine Betriebsprüfung wird vom Finanzamt mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich angekündigt. Für Kleinstunternehmer und Freiberufler ist das Risiko statistisch gering; mittlere und große Unternehmen werden dagegen regelmäßig, teils alle drei bis fünf Jahre, geprüft.

Der Prüfer prüft Buchhaltung, Belege und Steuererklärungen eines bestimmten Zeitraums, meist drei bis vier Jahre. Digital geführte Buchhaltungen werden häufig per GDPdU-Export (IDEA-Datei) geprüft, weshalb eine saubere, lückenlose digitale Datenhaltung wichtig ist.

Unsere Empfehlung: Antworten Sie nie ohne uns. Als Ihre steuerliche Vertretung sind wir bei der Prüfung dabei, übernehmen die Kommunikation mit dem Prüfer und stellen sicher, dass nur das besprochen wird, was besprochen werden muss. Viele vermeintliche Prüfungsprobleme lösen sich im Vorgespräch auf.

Unternehmen

Nicht zwingend, aber früher ist fast immer günstiger. Fehler in der Gründungsphase, etwa bei der Wahl der Rechtsform, der Behandlung von Investitionskosten oder der Registrierung beim Finanzamt, lassen sich später nur mühsam korrigieren.

Typische Fallstricke für Gründer: die Umsatzsteuer-Identifikation nicht rechtzeitig beantragen, Investitionsabzugsbetrag (IAB) nicht nutzen, Privatentnahmen nicht sauber trennen oder die Kleinunternehmerregelung falsch einschätzen. Jeder dieser Punkte kann bares Geld kosten.

Wir bieten Gründern ein strukturiertes Erstgespräch an, in dem wir Ihre Situation analysieren und klare Empfehlungen geben, welche Schritte wann sinnvoll sind. Das kostet keine Nerven, sondern spart welche, und häufig auch Steuern.

Zur Kanzlei

Ein Steuerberaterwechsel ist einfacher als viele vermuten. Sie kündigen das Mandat beim bisherigen Berater schriftlich, beauftragen uns, und wir fordern die digitalen Daten und digitalen Belege in Ihrem Namen an. Führen Sie Ihre Buchführung in Papierform, erhalten wir diese ohnehin direkt von Ihnen.

Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich, vorzugsweise zum Monatsende nach Absprache und Abstimmung. So bleiben die laufenden Meldungen sauber getrennt und es entstehen keine Lücken bei Buchhaltung und Lohnabrechnung.

Wir übernehmen die gesamte Koordination und stellen sicher, dass kein Termin versäumt wird und alle laufenden Meldungen nahtlos fortgesetzt werden. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, und wir erklären Ihnen den genauen Ablauf für Ihre Situation.

Zur Kanzlei

Steuerberater sind in Deutschland an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Das Honorar richtet sich nach dem Gegenstandswert (z.B. Bilanzsumme oder Einnahmen), dem Leistungsumfang und einem Rahmen von Mindest- bis Höchstsatz. Willkürliche Preisfestsetzung ist ausgeschlossen.

Für eine private Einkommensteuererklärung ohne Besonderheiten sind Honorare ab ca. 200 bis 400 Euro üblich. Laufende Buchhaltung für ein kleines Unternehmen beginnt monatlich je nach Belegvolumen ab ca. 100 bis 200 Euro. Das ist eine Schätzung; der genaue Betrag hängt von Ihrem Fall ab.

Wir legen Ihnen vor Beginn des Mandats transparent dar, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Auf unserer Seite Honorare finden Sie mehr Details zu unserem Preisrahmen und der Abrechnungslogik.

Zur Kanzlei

DATEV ist eine Genossenschaft und der führende Softwareanbieter für Steuerberater in Deutschland. Etwa 40.000 Steuerkanzleien nutzen die Plattform, darunter auch wir. Die Daten liegen auf deutschen Servern und unterliegen strengen Datenschutzstandards.

Für Sie als Mandant bedeutet das: Ihre Buchungsdaten, Lohnläufe und Jahresabschlüsse werden in einem System geführt, das direkt mit den Finanzamts-Schnittstellen (ELSTER) verbunden ist. Datenlücken oder Übertragungsfehler, die bei manuellen Workarounds entstehen, entfallen.

Darüber hinaus bieten wir über DATEV Unternehmen online einen digitalen Belegaustausch an: Sie fotografieren Ihre Eingangsrechnungen mit dem Smartphone, und die Belege landen direkt in unserem Buchungssystem. Papierordner werden damit Schritt für Schritt zur Ausnahme.

Zur Kanzlei

Wir kommunizieren auf dem Weg, der für Sie am besten passt. Die meisten laufenden Abstimmungen laufen per E-Mail oder über das DATEV-Mandantenportal. Wer möchte, kann Belege auch weiterhin per Post einsenden, oder wir vereinbaren feste Besprechungstermine für Ihr Jahresgespräch.

Für eilige Rückfragen sind wir von Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr telefonisch erreichbar. Bei einfachen Fragen antworten wir in der Regel innerhalb eines Arbeitstages; bei aufwendigeren Auswertungen geben wir Ihnen vorab einen Zeitrahmen.

Unser Ziel ist, dass Sie sich gut informiert fühlen und keine steuerlichen Überraschungen erleben. Deshalb weisen wir Sie aktiv auf nahende Fristen oder Änderungen im Steuerrecht hin, die Ihren Fall betreffen, ohne dass Sie erst fragen müssen.

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