Kostentransparenz statt Überraschung.

Nichts ist unangenehmer, als von einer unerwarteten Rechnung überrascht zu werden. Deshalb stimmen wir Aufwand und Honorar im Vorfeld ab.

Kostentransparenz wird gerade im betrieblichen Bereich großgeschrieben. Dennoch stellt sich die Gebührenfrage bei der Neuaufnahme von Mandanten nicht gerade einfach dar.

Die Gebühren von Steuerberatern richten sich hauptsächlich nach dem Zeitaufwand, den der Steuerberater für den Auftrag benötigt. Außerdem spielt der Schwierigkeitsgrad der Leistung für das Honorar eine große Rolle. Vereinfacht ausgedrückt: Je schwieriger der Sachverhalt und je länger die Lösung dauert, umso höher wird das Honorar bzw. die Gebühr des Steuerberaters ausfallen.

Steuerberater können ihre Gebühr natürlich nicht beliebig festsetzen. Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) legt zusammen mit den Honorar-Tabellen den Rahmen für die Höhe des Steuerberater-Honorars fest.

Tabelle ABeratungstabelle
Tabelle BAbschlusstabelle
Tabelle CBuchführungstabelle
Tabelle DLandwirtschaftliche Tabelle

Die Steuerberater-Vergütungsverordnung dient in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers; so ist z. B. eine Höchstgebühr für die steuerliche Erstberatung auf 190,00 Euro begrenzt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Gebühr für die Erstberatung unter Umständen auf die Gebühr für die sonstige Tätigkeit des Steuerberaters anzurechnen ist.

Das erste Kennenlerngespräch ist in unserer Kanzlei grundsätzlich kostenlos.

Die Feststellung, welchen Auftrag wir übernehmen, rechnen wir nicht ab.

Davon zu unterscheiden ist jedoch eine konkrete Beratungs- und Auskunftsanfrage des neuen Mandanten. Dies geht über ein normales Kennenlernen hinaus und unterliegt dann den normalen Stundensätzen der Vergütungsverordnung.

Wie sich unsere Stundensätze zusammensetzen

Steuerliche Beratung wird ausschließlich durch mich als Steuerberater durchgeführt. Daneben unterstützen mich meine Mitarbeitenden ebenfalls beratend bei den auf sie übertragenen Aufgaben (wie Buchführung und Lohnabrechnungen), da wir ausschließlich für die Fallbearbeitung ausgebildetes Fachpersonal einsetzen.

Klarheit vor Aufwand.

Pauschalhonorar und Abschlagszahlungen

Gerade für Existenzgründer, aber auch für langjährige Unternehmer ist es enorm wichtig, die eigenen laufenden Kosten im Blick zu haben.

Aus diesem Grund bieten wir auch die Möglichkeit, Pauschalhonorare zu vereinbaren, um Kosten besser kalkulieren zu können. Dies gilt insbesondere bei laufenden Buchführungen. Sollte sich der Arbeitsaufwand signifikant ändern, passen wir das Honorar in einvernehmlicher Absprache mit unseren Mandanten an.

Auch können wir gerne über Abschlagszahlungen sprechen, um Ihre Liquidität bei der Abschlusserstellung nicht zu sehr zu belasten.

Umsatzsteuer & Auslagen

Die oben angeführten Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; diese liegt derzeit bei 19 %. Bitte beachten Sie, dass Kleinunternehmer und Privatpersonen nicht zum Vorsteuerabzug bzw. zur Erstattung durch das Finanzamt berechtigt sind („brutto gleich netto"). Zu den genannten Gebühren werden ergänzend, je nach tatsächlichem Aufwand oder ggfs. auch pauschal die entstandenen Auslagen abgerechnet.

Kostenloses Erstgespräch

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.

Wir stimmen Aufwand und Honorar transparent ab, bevor Kosten entstehen.