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Unsere Kanzlei deckt das vollständige Leistungsspektrum im Rahmen der Steuerberatung ab - wir sind Generalist statt Spezialist für nur ein Teilgebiet.
Laufende Beratung, Steuergestaltung und die fristgerechte, korrekte Abgabe sämtlicher Steuererklärungen - für Unternehmen wie Privatpersonen.
Mehr erfahren →Finanz- und Anlagenbuchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die laufende Kommunikation mit Ämtern und Sozialversicherungsträgern.
Mehr erfahren →Existenzgründung, Finanzierung, Unternehmensplanung und -nachfolge - steuerlich mitgedacht statt isoliert betrachtet.
Mehr erfahren →Das Berufsfeld des Steuerberaters ist grundsätzlich betriebswirtschaftlich geprägt. Ein modern arbeitender Steuerberater kann sich nicht ausschließlich auf „Steuerrecht" oder „Steuerlehre" konzentrieren, sondern muss quasi „über den Tellerrand" hinausschauen und weitere Teilgebiete der Betriebswirtschaftslehre (BWL) zumindest mitberücksichtigen, um den Unternehmenserfolg seiner Mandanten sicherzustellen.
Als Teilgebiete der BWL sind hier zu nennen die Investitions- und Finanzierungstheorie, das Unternehmensrecht, Planungsrechnung und Controlling sowie auch Teile des Marketings. Außerhalb des Steuerrechts bzw. der Steuerberatung ist jedoch die berufsrechtliche Grenze zur allgemeinen Rechtsberatung konsequent zu beachten, da diese ausschließlich den juristischen Berufen vorbehalten ist.
Bei der korrekten Erfassung von laufenden Geschäftsvorfällen im Rahmen der Buchhaltung bzw. Finanzbuchführung ist es erforderlich, diese professionell durchzuführen, um für den Jahresabschluss korrekte und stimmige Zahlen vorliegen zu haben. Dies schließt natürlich auch eine aussagefähige Anlagenbuchführung bzw. ein ordentlich geführtes Anlageverzeichnis mit ein, deren Erstellung und Vorhaltung auch für Einnahme-Überschuss-Ermittler gem. § 4 Abs. 3 EStG zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
Neben den Steuergesetzen (insbesondere der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer), den Steuerrichtlinien, den Steuererlassen und Verordnungen sowie den immer neu erlassenen Urteilen der Finanzgerichte sind auch die handelsrechtlichen Gesetze sowie die Gesetze des Zivilrechts von entscheidender Bedeutung in der Praxis des Steuerberaters. Dazu kommen immer komplexer werdende lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften.
Da wir selbst auch Unternehmer sind, können wir uns in Ihren individuellen betriebswirtschaftlichen Beratungsbedarf sehr gut hineinversetzen.
Wir möchten Ihnen wesentlich mehr bieten als die Hilfe bei der Steuererklärung.

Moderne Steuerberatung beinhaltet nicht nur optimale Lösungen oder Hilfestellung bei der Umsetzung der steuerrechtlichen Problemlösungen.
Vielmehr begleitet der Steuerberater den Mandanten vom ersten Beratungsgespräch über die Durchführung der übernommenen Aufträge bis hin zur nachträglichen Beratung bzw. als Ansprechpartner in allen Steuerfragen.
Die „Steuerberatung" selbst ist also immer als eine Art „Gesamtpaket" zu verstehen, das auch begleitend zu anderen Aufgaben, zum Beispiel im Rahmen des Rechnungswesens, zur Seite steht.
Wir begleiten Sie bei der Steuerplanung, bei der Durchführung steuergestaltender Maßnahmen, der Steuerdeklaration sowie der Abwehr unberechtigter Forderungen als wichtigem Punkt der Nachberatung.
Konkrete Steuerplanung bedeutet die Analyse Ihrer individuellen Situation sowie die Darstellung Ihrer Handlungsalternativen.
Bei der Umsetzung steuergestaltender Maßnahmen sind wir Ansprechpartner, der mit Ihnen auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert - etwa Gesetzesänderungen oder private Lebensumstände.
Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen (insb. Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen) und Privatpersonen sowie die optimierte Ausübung von Wahlrechten.
Abwehr unberechtigter Forderungen: Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche gegenüber den Finanzbehörden, insbesondere Bescheidprüfung und Einlegung von Rechtsmitteln.
Jede Steuer hat zwei Seiten. Wir kennen beide.
Die betriebswirtschaftliche Beratung ist kaum denkbar, ohne auch auf steuerliche Aspekte einzugehen. Gründet man ein Unternehmen, sollte man sich neben den Rahmenbedingungen auch immer gleich Gedanken machen, welche steuerlichen Konsequenzen es hat, die Unternehmung in der gewählten Rechtsform zu betreiben.
Oben sind im Wesentlichen Aufgaben im Bereich der Gründungsplanung sowie begleitende Beratung im Rahmen der aktiven Unternehmenstätigkeit dargestellt. Im Anschluss ist es für den Unternehmer erforderlich, einen Entwicklungs- oder Zielprognoseplan zu erstellen. Ist dieser konkretisiert, kann man das Rechnungswesen wunderbar als Kontrollinstrument gebrauchen, um die erwirtschafteten Zahlen mit dem aufgestellten Plan zu vergleichen (sog. Soll-Ist-Analyse) - etwa über den Cash-Flow als Innenfinanzierungsvolumen oder die Kapitalflussrechnung.
Grundsätzlich möchte jeder Unternehmer sein Lebenswerk „in guten Händen" wissen. Sprechen Sie uns an.
Kontakt aufnehmen →Das erste Kennenlerngespräch ist kostenlos - wir schnüren Ihnen ein Paket, das zum Einzelfall passt.